Der BUND als anerkannter Naturschutzverband und Träger öffentlicher Belange muss bei geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft beteiligt werden. Gesetzesgrundlage hierfür sind § 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Der BUND verfasst deshalb regelmäßig Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren und sonstigen Vorhaben, welche die Natur beeinträchtigen können.
Eine Übersicht zu den eingegangen Verfahren und den abgegebenen Stellungnahmen finden Sie auf den folgenden Seiten.