Auszüge aus der Stellungnahme des BUND zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hollenstedt.
Bodenschutz:
In fast allen Gemeinden des Landkreises Harburg wird hinsichtlich der Neufassung des §2 und §3 des Bundesbaugesetzes auch und gerade in der Flächennutzungsplanung tendenziell falsch abgewogen. Durch staatliche Rechtsaufsicht bzw. durch die Rechtssprechung sind die Gemeinden jetzt aufgefordert dem Flächenschutz die erforderliche Bedeutung einzuräumen.
Das bedeutet, dass bei Neuplanungen ein Umweltbericht zu erstellen, die Begrenzung der Versiegelung anzustreben (im Jahre 2020 max. 30 ha/ a) und der Mutterboden in einem brauchbaren Zustand zu erhalten ist (§202 Bundesbaugesetz).
Ausgleichsplanung und Biotopvernetzung:
Wir vermissen in Ihrer Vorlage den Landschaftspflegerischen Beitrag zum Flächennutzungsplan, der den Zustand und die Entwicklung von Natur und Landschaft (Biotopvernetzung ist Gesetzesauftrag) innerhalb des Samtgemeindegebietes beschreibt und notwendige Handlungsfelder (z.B. Ausgleichsmaßnahmen gem. § 10 NNatG, Vorschläge für zweckmäßige, Gemeindegrenzen übergreifende Poolflächen) aufzeigt. Dem Entwicklungsgebot für Natur und Landschaft würde somit für die Flächennutzungsplanung, zumindest ansatzweise Rechnung getragen. Wir möchten darauf hinweisen, dass das NNatG vorsieht, Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt werden dürfen (Nachweispflicht für die Notwendigkeit der Eingriffe / Vermeidungsgrundsatz gem. §8 NNatG).
Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt sind unzulässig, sofern Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen (§ 11 NNatG). Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft sind zu bilanzieren. Die in dieser Stellunganhme mehrmals erwähnten Einzelbäume mit wesentlichen Biotopfunktionen sind sehr wichtige landschaftsbildprägende Elemente und unverzichtbar. Im Falle von Fällmaßnahmen sollten möglichst umgehend Ersatzpflanzungen vorgenommen werden (kann auch Ausgleich sein).
Die gewässernahen Gehölze haben wesentliche Funktionen für die Qualität der
Gewässerlebensräume. Den häufig erwähnten Niederungsbereichen im gesamten Plangebiet
kommt wichtige ökologische Bedeutung zu (z.B. Biotopverbund). Qualitätsmindernd wirken die fehlende Durchgängigkeit und ausreichende Uferrandstreifen, stark wechselnde Wasserstände, Direkteinleitungen von Niederschlagswasser.
Wir erlauben uns schlussendlich die Samtgemeinde und die einzelnen Gliedgemeinden darauf hinzuweisen, dass es sehr notwendig ist, auch und gerade im Hollenstedter Raum, geeignete, im Rahmen der Flächennutzungsplanung miteinander vernetzte Poolflächen auszuweisen, damit bei zukünftig erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen – es gibt auch viele Einzelfallentscheidungen durch die Landkreisbehörden -, konzeptionell zugunsten des Natur– und Umweltschutzes (z.B. Vernetzungen) , aber auch um die Lebensqualität der Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern - ausgeglichen werden kann.