BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Stellungnahme zur Grundwasserförderung durch die HWW

Der BUND hat fristgemäß eine 24-seitige Stellungnahme zum Bewilligungsverfahren für die Grundwasserförderung aus der Lüneburger Heide durch die Hamburger Wasserwerke (HWW) abgegeben. Nachfolgend die Kurzfassung der Stellungnahme des BUND:

Der vorliegende Bewilligungsantrag ist ein neuer Antrag für eine „Wasserrechtliche Bewilligung“ auf insgesamt fast 20 Mio. m³ Grundwasserentnahme (einschl. Wasserwerk Schierhorn) und keine Verlängerung einer bereits im Jahre 2004 abgelaufenen „Wasserrechtlichen Bewilligung“ an die HWW.

Massiv bedroht sind alle grundwasserabhängigen Arten, die bereits bei Absenkungen von
0,1–0,5 m nicht nur erheblich, sondern in katastrophaler Weise betroffen sind. Das gesamte Schutzgebiet Natura 2000 „Lüneburger Heide“ muß mit anderen Schutzgebieten ein „kohärentes Netz“ bilden. Für Pläne, die einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Vorhaben und diversen Einflüssen das Grundwasser eines Gebietes des Netzes „Natura 2000" (FFH–Gebiete) beeinträchtigen können, wie z.B. Felddrainagen, kleinere Wasserwerke oder Feldberegnungen, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie zwingend eine Verträglichkeitsprüfung vor. Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen als erheblich einzustufen.

Spitzenlastbrunnen entziehen Grundwasser aus ökologisch sensiblen Gebieten der Este/ Seeve mit nachgewiesenen Folgen starker Wasserverluste. Es sind daher sichere, auch kleinteilige Aussagen über die Beeinträchtigung FFH-geschützter Lebensgemeinschaften und Arten, sowie anderer Landökosysteme zwingend erforderlich.

Der Landkreis Harburg hat es bisher versäumt, dem vorrangigen Ziel des Landes Niedersachsen entsprechende Trinkwasserschutzgebiete mit besonderen Nutzungsbeschränkungen und Verboten gegen die von der HWW geplanten Trinkwasserentnahme auszuweisen. Dieser schwerwiegende Missstand wird besonders stark kritisiert, denn betroffen sind alle Schutzzonen
I–III a u.b.. In diesen ist u.a. grundsätzlich verboten
     -   Die Lagerung und Verwendung und der Transport wassergefährdender Stoffe
     -   Die Lagerung und Behandlung von Abfall
     -   Die Einrichtung von baulichen Anlagen ohne Sielanschluss

Weitere Forderungen:
Die Folgen der Klimaveränderungen sind zu berücksichtigen, sowie durch rechtliche Vorgaben sicher zu stellen. Genehmigungen (Bewilligungen) zur Förderung von Trinkwasser aus dem Heideraum sind angesichts weiter zurückgehender Niederschlagsneigungen auf höchstens 15, besser 10 Jahre zu befristen! Die Westbrunnenkette (Este) ist umgehend aufzugeben. Der „Wasserpfennig“ ist ausschließlich zweckgebunden entsprechend der NDS WHG zu verwenden (Nachweise über die zweckgebundene Mittelverwendung fehlen bisher vollständig, insbesondere für Kompensationsmaßnahmen infolge eingetretener Schäden im Grundwasserkörper, den oberflächigen Naturhaushalt und für die extensive  Landwirtschaft).

In der Vernachlässigung von Untersuchungen für das Gebiet Nr. 38 (Heidemoor und Otterheide) sehen wir ein schwerwiegendes Versäumnis des Antragsstellers. In den genannten Gebieten leben streng geschützte Brutvogelarten, bspw. Kranich, Heidelerche und Ziegenmelker. Diese von der Grundwasserentnahme betroffenen Bereiche sind Tabuzone, auch für die HWW.

Die vollständige Stellungnahme des BUND kann gegen Einsendung der Versand- und Druckkosten (5.- Euro) beim BUND Regionalverband Elbe–Heide angefordert werden.

Quelle: http://www.bund-lueneburg-harburg.de/themen/eingriffe_in_die_natur/stellungnahme_zur_grundwasserfoerderung_durch_die_hww/